Community-Richtlinien und Moderations-leitlinien der Reflip-App
(Letzte Aktualisierung: 04.02.2026)
1. Grundprinzipien
1.1 Sicherheit vor Reichweite. Sofern Inhalte oder Verhaltensweisen ein tatsächliches Risiko begründen oder nach objektiver ex-ante Betrachtung voraussichtlich begründen können (insbesondere Risiken für Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum, Persönlichkeitsrechte, die öffentliche Sicherheit, den Schutz Minderjähriger, die Integrität demokratischer Prozesse, sowie Risiken durch Gewalt, Betrug, gezielte Hetze oder koordinierte Manipulation), ist Reflip berechtigt, unverzüglich angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann – je nach Gefährdungslage – auch vorsorglich, temporär und vor Abschluss einer vollständigen Prüfung erfolgen (insbesondere bei Eilbedürftigkeit, Beweissicherungsbedarf oder drohender Schadensvertiefung). Reflip kann Maßnahmen stufenweise (z. B. vorläufige Einschränkung → vertiefte Prüfung → endgültige Entscheidung) ausgestalten und an die Entwicklung der Risikolage anpassen.
1.2 Rechtskonformität. Inhalte, die eindeutig rechtswidrig sind oder bei denen ein hinreichend konkreter Verdacht auf Rechtswidrigkeit besteht, werden nicht toleriert. Reflip ist berechtigt und – soweit gesetzlich vorgesehen – verpflichtet, in solchen Fällen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Entfernung, Sperrung, Einschränkung der Sichtbarkeit, Meldung an zuständige Stellen oder Sicherung von Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen.
1.3 Kontextrelevanz. Bei der Bewertung von Inhalten und Verhaltensweisen kann und soll der Kontext berücksichtigt werden, insbesondere bei satirischen, journalistischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder aufklärerischen Zwecken. Eine Kontextberücksichtigung entfällt, soweit der Kontext ersichtlich nur vorgeschoben wird oder als Umgehung dient, insbesondere zur Verbreitung von Hass, Gewalt, Belästigung, gefährlicher Desinformation oder rechtswidrigen Inhalten. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung (Inhalt, Begleittext, Bild-/Videozuschnitt, Hashtags, Zielrichtung, Reichweite, Verbreitungsmodus, Nutzerhistorie, wiederkehrende Muster).
1.4 Transparenz und Anfechtbarkeit. Soweit rechtlich zulässig, technisch möglich und im Einzelfall zumutbar, erteilt Reflip bei wesentlichen Maßnahmen eine nachvollziehbare Begründung (insbesondere Regelbezug und Art der Maßnahme) und stellt einen Einspruchsweg zur Verfügung. Reflip kann die Begründung aus Gründen des Schutzes Dritter, zur Gefahrenabwehr, zur Missbrauchsprävention oder zur Wahrung von Ermittlungs-/Sicherheitsinteressen einschränken oder in Ausnahmefällen zurückstellen.
1.5 Missbrauchsminimierung. Melde- und Einspruchssysteme dienen dem Schutz der Plattform, der Community und der Rechte Dritter. Ein missbräuchlicher, schikanöser oder manipulativer Einsatz dieser Mechanismen (z. B. massenhaftes unbegründetes Melden, koordinierte Einspruchsfluten, Drohungen gegen Moderation/Support) kann zu Einschränkungen, Priorisierungsänderungen, temporärer Aussetzung einzelner Funktionen oder weiteren geeigneten Schutzmaßnahmen führen.
2. Begriffe und Reichweite
2.1 „Inhalte“ sind sämtliche Informationen und Darstellungen, die innerhalb des Dienstes erstellt, veröffentlicht, übermittelt, kommentiert, geteilt, verlinkt oder anderweitig zugänglich gemacht werden, unabhängig von der Darstellungsform (z. B. Text, Bild, Video, Audio, Livestream, Links, Anhänge, Profilangaben, Nutzername, Bio, Kommentare, Reposts, Metadaten, Hash-/Tags).
2.2 „Öffentlich“ bedeutet, dass Inhalte innerhalb der Plattform grundsätzlich für andere Nutzer sichtbar sind und – abhängig von Produktfunktionen – in Feeds, Suchen, Empfehlungen oder Profilen erscheinen können.
2.3 „Follower-only“ bedeutet, dass Inhalte nur für bestätigte Follower sichtbar sind. Diese Sichtbarkeitseinstellung begründet keine Ausnahme von Moderationsmaßnahmen und schützt Inhalte nicht vor Prüfung oder Durchsetzung dieser Richtlinien. Reflip ist insbesondere berechtigt, auch „Follower-only“-Inhalte zu prüfen, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Richtlinienverstöße, Missbrauch oder Risiken bestehen (z. B. Meldungen, automatisierte Signale, Mustererkennung).
2.4 2.4 „Melden“ bezeichnet den Mechanismus, mit dem mutmaßlich rechtswidrige oder gegen diese Richtlinien verstoßende Inhalte zur Prüfung an Reflip übermittelt werden können. Meldungen können durch Nutzer oder – soweit vorgesehen – durch automatisierte Systeme ausgelöst werden. „Faktencheck melden“ bezeichnet den Mechanismus, mit dem Nutzer KI-basierte Faktencheck-Hinweise (z. B. Labels/Quellenhinweise) als potenziell fehlerhaft, veraltet, irreführend oder missbräuchlich zur Prüfung übermitteln können.
2.5 „Maßnahmen“ umfassen sämtliche Durchsetzungs- und Schutzmaßnahmen, insbesondere Kennzeichnungen (Labels), Einschränkungen der Sichtbarkeit und Verbreitung, Funktionsbeschränkungen, Deaktivierung von Interaktionen, Entfernung oder Sperrung von Inhalten, temporäre oder dauerhafte Sperren von Nutzerkonten, Quarantäne-/Prüfstatus, sowie technische Maßnahmen zur Missbrauchsabwehr (z. B. Rate-Limits, Link-Blocklisten, Geräte-/IP-basierte Schutzmechanismen).
3. Grundsätzlich zulässige Inhalte
3.1 Meinungsäußerung, Kritik und Debatte sind zulässig, auch in zugespitzter, emotionaler oder deutlicher Form. Zulässig ist insbesondere auch scharfe Kritik an Institutionen, Unternehmen, öffentlichen Personen oder politischen Positionen. Unzulässig wird ein Beitrag, wenn er die Grenze zur Belästigung, zur Hassrede, zur gezielten Herabwürdigung aufgrund geschützter Merkmale, zur Drohung oder zur Gewalt überschreitet oder wenn er als Teil einer koordinierten Schikanierung wirkt.
3.2 Satire und Comedy sind zulässig, sofern hierdurch keine gezielte Diffamierung oder Entmenschlichung betrieben wird und insbesondere kein Doxxing, keine Selbstjustiz-Aufrufe, keine gefährliche Desinformation und keine Belästigung Dritter erfolgt. Satire schützt nicht vor Maßnahmen, wenn Inhalt und Wirkung überwiegend schädigend, einschüchternd oder rechtswidrig sind.
3.3 Journalistische und aufklärerische Inhalte sind auch zu sensiblen Themen zulässig, sofern ein angemessener Kontext erkennbar ist (z. B. Einordnung, Quellen, Zweck der Darstellung). Reflip kann bei sensiblen Inhalten zusätzliche Schutzmechanismen einsetzen (z. B. Warnhinweise, Altersbeschränkung, reduzierte Empfehlung).
3.4 Kunst und Nacktheit in nicht-pornografischem Kontext können zulässig sein (z. B. Aktfotografie, Kunst, Aufklärung, medizinische Darstellung). Reflip ist berechtigt, solche Inhalte alterszubeschränken, mit Warnhinweisen zu versehen oder in ihrer Sichtbarkeit zu reduzieren, insbesondere zum Schutz Minderjähriger und zur Einhaltung plattformbezogener Sicherheitsstandards.
4. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Die nachfolgenden Kategorien sind untersagt. Abhängig von Schwere, Kontext, Reichweite, Wiederholung, Vorsatz/Absicht, Koordination und Risikolage kann Reflip Maßnahmen bis hin zur sofortigen Sperre ergreifen. Reflip behält sich vor, bei Überschneidung mehrerer Kategorien die strengere Bewertung anzuwenden.
4.1 Hassrede, Diskriminierung, Entmenschlichung
Untersagt sind Inhalte, die Personen oder Gruppen aufgrund geschützter oder vergleichbarer Merkmale angreifen, herabwürdigen, entmenschlichen, diskriminieren oder zu diskriminierendem Verhalten aufrufen, insbesondere aufgrund von Herkunft, Ethnie, Nationalität, Religion/Weltanschauung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder vergleichbarer Merkmale.
Beispiele (untersagt) sind insbesondere: Entmenschlichung (z. B. „Ungeziefer“, „Abschaum“), pauschale Kollektivschuldzuweisungen, Gewaltfantasien, Aufrufe zu Vertreibung oder „Ausrottung“, systematische Herabwürdigung, die Befürwortung struktureller Benachteiligung, sowie die Verherrlichung historischer Gewaltverbrechen gegen Gruppen.
Zusätzliche Maßnahmen: Reflip ist berechtigt, Inhalte in ihrer Verbreitung zu begrenzen, Kontext-Labels (z. B. „Verdacht auf Hassrede“) anzubringen, Kommentare zu beschränken und Threads bei drohender Eskalation vorübergehend zu schließen oder zu moderieren.
4.2 Gewalt, Drohungen, Selbstjustiz, Terror/Extremismus
Untersagt sind insbesondere Aufrufe zu Gewalt oder Selbstjustiz, konkrete Drohungen gegen Personen oder Einrichtungen, die Verherrlichung schwerer Gewalttaten, die Unterstützung, Propaganda oder Rekrutierung für terroristische oder extremistische Organisationen sowie Inhalte, die die Begehung schwerer Gewalttaten fördern oder erleichtern.
Beispiele (untersagt) sind insbesondere: konkrete Tötungs- oder Gewaltandrohungen („Ich bringe dich um“, „Wir holen euch“), detaillierte Aufrufe, einer Person Schaden zuzufügen, sowie Propaganda-Material terroristischer Organisationen.
Notfalllogik: Bei akuter Gefahrenlage ist Reflip berechtigt, Inhalte unverzüglich zu sperren, Nutzerkonten vorläufig zu deaktivieren/„einzufrieren“, Interaktionen zu unterbinden und relevante Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen zu sichern, um Gefahrenabwehr und ggf. behördliche Schritte zu ermöglichen.
4.3 Sexualisierte Gewalt, nicht-einvernehmliche Inhalte, Pornografie
Untersagt sind Inhalte, die sexualisierte Gewalt, Nötigung oder nicht-einvernehmliche intime Darstellungen enthalten, fördern oder andeuten (insbesondere „Revenge Porn“, heimliche Aufnahmen, erzwungene Intimität). Explizite pornografische Darstellungen sind – abhängig von Kontext und Plattformpolitik – untersagt. Ebenfalls untersagt sind Ausbeutung, Zwang, sowie jede sexualisierte Darstellung ohne wirksame Einwilligung der betroffenen Person(en).
Besonders streng: Inhalte, die Minderjährige sexualisieren oder eine Ausbeutung Minderjähriger nahelegen, führen regelmäßig zu sofortigen Maßnahmen bis hin zur dauerhaften Sperre sowie – soweit gesetzlich geboten oder zulässig – zu weiteren Schritten.
4.4 Schutz Minderjähriger
Untersagt sind insbesondere Sexualisierung Minderjähriger, Grooming-Verhalten, sexualisierte Kommentare in Bezug auf Minderjährige, Anbahnungshandlungen, Erpressung, das Anwerben Minderjähriger in „Sugardaddy“-Konstellationen sowie gefährdende „Challenges“, die Minderjährige typischerweise nachahmen könnten. Untersagt sind ferner Inhalte, die Minderjährige gezielt zu riskantem Verhalten anstiften oder sie in ausbeuterische Abhängigkeitsverhältnisse bringen.
Zusatzmaßnahmen: Reflip ist berechtigt, Nutzerkonten alterszubeschränken, Sichtbarkeit zu reduzieren, Chats einzuschränken, Kontaktaufnahmen zu limitieren und bei erkennbaren Minderjährigen-Risiken im Zweifel Nutzerkonten zu sperren.
4.5 Belästigung, Mobbing, Stalking, Doxxing
Untersagt sind zielgerichtete Belästigungen, Mobbingkampagnen, Stalking, wiederholtes Nachstellen sowie einschüchternde Drohkulissen. Untersagt ist insbesondere Doxxing, d. h. die Veröffentlichung, Androhung der Veröffentlichung oder das Verbreiten privater Daten (z. B. Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz, private Identifikatoren, Ausweisdaten) ohne rechtfertigenden Grund und ohne Einwilligung. Untersagt ist außerdem die Aufforderung an Dritte, eine Person zu belästigen (sog. „Brigading“), sowie die Veröffentlichung privater Kommunikation ohne Kontext oder Zustimmung, wenn dadurch Rechte Dritter verletzt werden.
Beispiele (untersagt) sind insbesondere: Veröffentlichung einer Adresse mit Aufforderung zur Belästigung („macht ihn fertig“), Veröffentlichung von Ausweisdokumenten, Telefonnummern oder privaten Chats ohne Einwilligung.
4.6 Betrug, Scams, Phishing, Identitätsdiebstahl
Untersagt sind Phishing-Links, gefälschte Login-Seiten, das Vortäuschen eines „Supports“, Schneeballsysteme, betrügerische Investmentangebote („Guaranteed returns“), Fake-Gewinnspiele, Erpressung, Identitätsdiebstahl sowie die Manipulation von Affiliate-/Referral-Systemen. Untersagt ist ferner der Verkauf illegaler Dienstleistungen oder Zugangsdaten sowie die Täuschung über Zahlungswege und Lieferungen.
Zusatzmaßnahmen: Reflip ist berechtigt, Links zu sperren, Posting-Frequenzen zu reduzieren, Nutzerkonten in einen Prüfstatus/„Quarantäne“ zu versetzen, Auszahlungen/Monetarisierung zu pausieren (sofern relevant) sowie Geräte- und IP-Muster zur Missbrauchsabwehr zu blockieren.
4.7 Illegale oder besonders gefährliche Inhalte
Untersagt sind insbesondere Anleitungen zu schweren Straftaten oder gefährlichen Handlungen, der Handel mit illegalen Gütern sowie detaillierte Anleitungen zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, sofern diese missbrauchsfördernd sind. Dies umfasst auch Inhalte, die die unmittelbare Begehung rechtswidriger Handlungen erleichtern oder Risiken erheblich erhöhen.
Hinweis: Allgemeine Aufklärung (z. B. IT-Sicherheit im Rahmen verantwortungsvoller Offenlegung) kann zulässig sein, soweit sie nicht zur unmittelbaren Schädigung geeignet ist und nicht als „How-to“ für Missbrauch dient.
4.8 Gesundheits- und wahlbezogene gefährliche Desinformation
Untersagt ist gezielte Desinformation, die geeignet ist, erheblichen Schaden zu verursachen, insbesondere falsche Anleitungen zu lebensgefährlichen „Heilmethoden“, das Abraten von dringend notwendiger medizinischer Behandlung auf Basis nachweislich falscher Behauptungen sowie falsche, konkrete Informationen zu Wahlabläufen/Abstimmungsorten/Fristen, sofern diese geeignet sind, die Teilnahme zu verhindern oder zu manipulieren.
Klarstellung: Nicht jede unzutreffende Aussage ist untersagt; maßgeblich sind insbesondere Gefährdungspotential, Reichweite, Offensichtlichkeit, Manipulationsabsicht bzw. wiederkehrende Muster.
Zusatzmaßnahmen: Reflip ist berechtigt, Labels (z. B. „umstritten“, „unbestätigt“), Reichweitenbegrenzungen, Quellenhinweise sowie in schwerwiegenden Fällen die Entfernung von Inhalten vorzunehmen.
4.9 Urheberrecht und Rechte Dritter
Untersagt ist das Posten, Teilen oder Reproduzieren von Inhalten ohne erforderliche Rechte, insbesondere Musik, Film- oder TV-Ausschnitte, Fotos, Logos oder Grafiken ohne Lizenz/Erlaubnis, Reuploads fremder Creator-Inhalte ohne Zustimmung sowie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (z. B. ungefragte Veröffentlichung privater Personen in sensiblen Situationen).
Repeat-Infringer-Logik: Wiederholte Urheberrechtsverstöße oder systematische Rechtsverletzungen können – nach Gesamtwürdigung – zu dauerhaften Maßnahmen bis hin zur Kontosperre führen.
5. Integrität, Authentizität und Plattformmissbrauch
5.1 Identitätsvortäuschung und irreführende Darstellung
Untersagt ist insbesondere, sich als andere Person, Behörde, Medienhaus oder offizieller Support auszugeben, irreführende „verifiziert“-Behauptungen zu verwenden, Fake-Profile zur Täuschung bzw. Manipulation zu betreiben oder die Identität Dritter durch Nachahmung (Name, Bild, Branding, Tonalität) zu missbrauchen. Dies gilt auch für täuschende „Fan-Accounts“, sofern eine Verwechslungsgefahr besteht oder eine Klarstellung fehlt.
5.2 Spam, Engagement-Manipulation, Bots
Untersagt sind automatisiertes Posten/Kommentieren, Follow-Unfollow-Spam, der Kauf/Verkauf von Likes oder Followern, koordinierte Manipulation von Trends/Feeds durch Fake-Accounts sowie Scraping oder massenhaftes Auslesen der Plattform. Untersagt sind außerdem Umgehungen technischer Schutzmaßnahmen (z. B. Rate-Limits) und der Einsatz von Tools, die die Integrität von Rankings, Empfehlungen oder Sicherheitsmechanismen beeinträchtigen.
Maßnahmen: Reflip ist berechtigt, Verbreitung und Sichtbarkeit zu begrenzen, Inhalte aus Empfehlungen auszuschließen, Funktionen zu drosseln („Feature-Throttling“), Nutzerkonten in Prüfstatus/„Quarantäne“ zu versetzen sowie weitere geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Bezeichnung bestimmter Mechaniken wird nicht zwingend verwendet; die beschriebenen Wirkungen können jedoch technisch umgesetzt werden.
5.3 Missbrauch von Meldungen und Einsprüchen
Untersagt sind Massenmeldungen ohne Substanz („False Reporting“), koordinierte Meldestürme („Brigading“) sowie die Einschüchterung von Moderation/Support durch Spam, Drohungen oder missbräuchliche Eskalationen.
Konsequenz: Reflip ist berechtigt, die Meldefunktion temporär einzuschränken, Einsprüche zu priorisieren, Kontingente einzuführen oder bei wiederholtem Missbrauch die Bearbeitung vorübergehend auszusetzen; dies kann auch durch technische Schutzmaßnahmen (z. B. Rate-Limits) erfolgen.
6. KI-Faktencheck und KI-Moderation: Transparenz, Grenzen, Nutzerpflichten
6.1 Funktionsumfang und Grenzen
KI-gestützte Systeme können Inhalte klassifizieren, risikoreiche Inhalte markieren, Thesen extrahieren und Faktencheck-Hinweise erzeugen. KI-Systeme ersetzen weder richterliche Entscheidungen noch journalistische oder behördliche Bewertungen und treffen keine verbindlichen „Wahrheitsurteile“ im rechtlichen Sinne.
6.2 Kennzeichnung
Faktencheck-Hinweise und KI-basierte Labels werden als „automatisch erstellt“ oder in vergleichbarer Form kenntlich gemacht. Solche Hinweise können fehlerhaft sein, insbesondere aufgrund von Kontextverlust, veralteten Informationen, Fehlinterpretationen von Bildern/Videos, unklaren Quellenlagen oder sog. Halluzinationen.
6.3 Keine Garantie, keine Beratung
KI-Hinweise dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere bei gesundheits-, rechts- oder finanzbezogenen Themen dürfen KI-Hinweise nicht unbesehen als Entscheidungsgrundlage verwendet werden; Nutzer bleiben für eigene Entscheidungen verantwortlich.
6.4 Betreiberrechte in Bezug auf KI-Ergebnisse
Reflip ist berechtigt, KI-Labels hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen, Inhalte auch ohne KI-Markierung zu prüfen sowie Inhalte vorübergehend in einen Prüfstatus/„Quarantäne“ zu versetzen, sofern ein erhöhtes Risiko angezeigt wird oder Anhaltspunkte für Verstöße bestehen. Reflip kann menschliche Prüfungen nach Risikolage priorisieren und die Prüfintensität insbesondere bei Reichweite, Wiederholung und Schwere erhöhen.
7. Werbung, gesponserte Inhalte, Pflichten von Creatorn
7.1 Werbung muss eindeutig als solche erkennbar sein.
7.2 Werbliche Kooperationen, Deals und Partnerschaften sind ordnungsgemäß als Werbung zu kennzeichnen; dies umfasst auch Affiliate-Links, Rabattcodes, Produktplatzierungen und sonstige wirtschaftliche Vorteile.
7.3 Irreführende Werbeaussagen, insbesondere „100% garantiert“, „sichere Gewinne“, „Heilversprechen“ oder vergleichbare Zusicherungen, sind untersagt.
7.4 Reflip ist berechtigt, werbliche oder gesponserte Inhalte zu kennzeichnen, in ihrer Sichtbarkeit einzuschränken oder zu entfernen sowie bei wiederholten Verstößen Creator-Accounts zu sanktionieren (z. B. Warnung, Funktionsbeschränkung, temporäre Sperre).
8. Durchsetzung: Maßnahmenkatalog
Je nach Schwere, Kontext, Wiederholung und Risikolage setzt Reflip insbesondere folgende Maßnahmen ein. Reflip kann Maßnahmen kumulativ anwenden, zeitlich befristen und an Bedingungen knüpfen (z. B. Löschung bestimmter Inhalte, Unterlassung, Verifizierung, zusätzliche Sicherheitsprüfungen).
8.1 Maßnahmen auf Inhaltsebene
– Hinweis-, Warn- und Kontext-Labels,
– Einschränkung der Kommentarfunktion bzw. vorübergehende Schließung von Threads,
– Reichweiten- und Verbreitungsbegrenzung (Demotion) sowie Ausschluss aus Empfehlungen,
– Alters- oder Regionsbeschränkungen,
– Entfernung oder Sperrung von Inhalten,
– Deaktivierung einzelner Funktionen (z. B. Links, Medien, Reposts).
8.2 Maßnahmen auf Account-Ebene
– Verwarnung,
– temporäre Funktionssperren (z. B. Posten, Chat, Kommentieren),
– temporäre Kontosperre,
– dauerhafte Kontosperre,
– Sperre wegen Sperrumgehung oder Mehrfachaccounts,
– Einschränkungen bei Sicherheitsrisiken (z. B. Login-Anomalien, Verdacht auf Kompromittierung).
8.3 Notfallmaßnahmen
Bei akuter Gefahr (z. B. Gewaltandrohung, Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs/CSAM, großflächige Scam-Vorfälle) ergreift Reflip unverzüglich Maßnahmen, insbesondere Sperre, Quarantäne sowie Sicherung relevanter Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen.
9. Melden und Abhilfe
9.1 Meldung innerhalb der App
Nutzer können Inhalte (Posts) sowie KI-basierte Faktencheck-Hinweise („Faktenchecks“) melden. Eine substanzielle Meldung enthält insbesondere: den betroffenen Inhalt bzw. den betroffenen Faktencheck-Hinweis (über die jeweilige Meldefunktion), den Meldegrund (z. B. Hassrede, Betrug, Urheberrechtsverstoß; bei Faktenchecks z. B. „fehlerhaft“, „veraltet“, „Kontext fehlt“ oder „Quelle unpassend“), eine kurze Kontextbeschreibung sowie optional Nachweise (z. B. Lizenzhinweis). Reflip kann bei unklarer Sachlage zusätzliche Informationen anfordern oder die Meldung nach Aktenlage bearbeiten.
Hinweis: Zur Missbrauchsabwehr und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit kann die Anzahl der In-App-Meldungen technisch kontingentiert sein (regelmäßig bis zu 5 Meldungen innerhalb von 24 Stunden). Wenn du in einem begründeten Fall mehr Inhalte oder Faktenchecks melden musst (z. B. Scam-Welle, massenhaft identische Rechtsverletzungen oder Eilfälle), sende bitte die verfügbaren Angaben zum Inhalt bzw. Hinweis (z. B. Nutzername, Zeitpunkt, ggf. Screenshot) sowie den Meldegrund und kurzen Kontext per E-Mail an info@reflip.net.
9.2 Bearbeitungszeiten
Für offensichtlich schwere oder eindeutig rechtswidrige Inhalte erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 24 Stunden; für sonstige Meldungen in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Diese Angaben sind Zielwerte, können je nach Lastlage, Komplexität und Beweislage variieren und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit oder ein bestimmtes Ergebnis.
9.3 Ergebnis der Prüfung
Mögliche Ergebnisse sind insbesondere: keine Maßnahme, Kennzeichnung (Label), Reichweitenbegrenzung, Entfernung von Inhalten, Sperrung von Nutzerkonten sowie die Durchführung weiterer Prüfungen. Reflip kann bei wiederholten oder schweren Verstößen auch Maßnahmen außerhalb des konkreten Einzelinhalts ergreifen (z. B. Funktionsentzug, Quarantäne des Accounts).
10. Begründung und Einspruch
10.1 Begründung von Maßnahmen
Soweit Reflip Maßnahmen ergreift (z. B. Entfernung, Sperrung, Reichweitenbegrenzung), erteilt Reflip – soweit zulässig – eine Begründung, insbesondere unter Angabe der einschlägigen Regel, der Art der Maßnahme, der Dauer (sofern befristet) sowie des Einspruchswegs. Reflip kann Begründungen aus Sicherheits- oder Missbrauchsgründen verkürzen und bei massenhaftem Missbrauch standardisierte Begründungsbausteine verwenden.
10.2 Einspruch per E-Mail
Einsprüche können eingereicht werden unter: info@reflip.net.
10.3 Priorisierung
Reflip ist berechtigt, Einsprüche zu priorisieren, insbesondere wenn (a) eine hohe Anzahl von Einsprüchen gleichzeitig eingeht (Lastsituationen), (b) ein erhöhtes Risiko für schwere Schäden besteht oder (c) Einsprüche offensichtlich missbräuchlich, unsubstantiiert oder wiederholt identisch sind.
10.4 Missbrauch
Wiederholter Missbrauch von Einsprüchen oder Meldungen kann zu Einschränkungen führen, insbesondere zur Begrenzung der Einspruchsfrequenz, zur temporären Aussetzung der Bearbeitung oder zu weiteren Schutzmaßnahmen.
11. Wiederholungstäter und Musterentscheidungen
11.1 Wiederholte Verstöße führen regelmäßig zu strengeren Maßnahmen. Reflip berücksichtigt dabei insbesondere die Häufigkeit, Schwere, zeitliche Nähe, Einsichtsfähigkeit, Umgehungsversuche sowie eine erkennbare Eskalationsdynamik.
11.2 Besonders strikt wird verfahren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen, Betrug/Scams, Belästigung/Doxxing sowie sexualisierten Inhalten mit Minderjährigenbezug.
11.3 Reflip ist berechtigt, Sanktionen auch auf Grundlage einer Gesamtwürdigung zu verhängen, insbesondere bei erkennbaren Mustern oder koordinierter Vorgehensweise; die Bewertung kann daher nicht ausschließlich auf einen einzelnen Beitrag beschränkt sein. Reflip kann vergleichbare Fälle konsistent behandeln („Musterentscheidungen“), bleibt jedoch berechtigt, im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände abzuweichen.
12. Datenschutz und Privatsphäre innerhalb der Community
12.1 Verbot privater Daten
Nutzer dürfen keine privaten Daten Dritter veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Ausweisdaten, Standortdaten, sensible Gesundheitsdaten sowie private Kommunikationsinhalte, soweit keine wirksame Einwilligung oder keine eindeutige Rechtfertigung vorliegt.
12.2 Respektierung von Blockierungen
Blockierungen sind zu respektieren; Umgehungshandlungen (z. B. Kontaktaufnahme über Drittaccounts, indirekte Belästigung, fortgesetzte Erwähnung) können zur Sperre führen.
12.3 Geltung im Chat
Die vorstehenden Regeln gelten auch innerhalb der Chat-Funktion. Die Einordnung als „privat“ begründet keine Ausnahme von Moderation oder Durchsetzung dieser Richtlinien, insbesondere bei Risiken, Rechtsverstößen, Belästigung, Betrug oder Gefährdung Minderjähriger.
13. Änderungen der Richtlinien
Reflip entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Reflip ist berechtigt, diese Richtlinien aus sachlichen Gründen (insbesondere Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, Missbrauchslagen, technische Weiterentwicklung, Produktentwicklung) zu ändern. Änderungen werden in der App oder über die Richtlinien-Seite kommuniziert und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorgaben etwas anderes verlangen.
Kontakt
TTI – Technologie-Transfer-Initiative GmbH an der Universität Stuttgart (TTI GmbH), vertreten durch die Geschäftsführer Eric Braun und Bernd Gundelsweiler,
Nobelstraße 15
70569 Stuttgart
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Amtsgericht Stuttgart HRB 19455
USt-IdNr. DE 194532993
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Simon Grether